Warum eine Online-Scheidung?
Seit über 20 Jahren begleiten wir Paare durch die einvernehmliche Scheidung – unkompliziert, rechtssicher und transparent. Der gesamte Ablauf Ihrer Online-Scheidung findet komplett digital statt: kein Kanzleitermin, keine Wartezeiten, bequem von zu Hause aus. Unsere Fachanwälte für Familienrecht begleiten Sie persönlich durch jeden Schritt – verständlich, zuverlässig und zum gesetzlichen Mindestpreis.
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Über 20 Jahre Erfahrung
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Fachanwalt für Familienrecht
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Deutschlandweite Durchführung
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Komplett online & bequem von Zuhause
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Transparente Kosten dank unseres Kostenrechner
Starten Sie Ihre Online-Scheidung bequem von zu Hause – ganz ohne Anwaltsbesuch, deutschlandweit.
Nutzen Sie unseren Kostenrechner und erfahren Sie sofort, was Ihre Scheidung kostet. Sie zahlen ausschließlich die gesetzlichen Mindestkosten – wir beantragen zusätzlich die Reduzierung des Streitwertes.
Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden den Entwurf Ihres Scheidungsantrags – inklusive persönlicher Beratung bei allen Fragen.
Ich nenne Ihnen die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung
Andreas Jäger
Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht
Hinweis: Den Anwaltsgebühren wird die gesetzliche Mindestgebühr zugrunde gelegt. Die Berechnung der Scheidungskosten mit diesem Kostenrechner erfolgt nach den aktuellen gesetzlichen Gebührentabellen. Der endgültige Betrag ergibt sich jedoch erst nach Streitwertfestsetzung durch das Gericht. Daher sind geringfügige Abweichungen möglich.
* Die sich hier ergebenden Kosten beruhen auf einer Absenkung des Verfahrenswertes um 25 %. Wir beantragen für Sie bereits im Scheidungsantrag diese Reduktion bei dem für Ihre Scheidung zuständigen Gericht. Das Gericht entscheidet hierüber im eigenen Ermessen. Da der Verfahrenswert die Berechnungsgrundlage für Gerichts- und Anwaltsgebühren darstellt, sinken damit die Kosten für Ihr gesamtes Scheidungsverfahren. Die letztliche Entscheidung über die tatsächliche Höhe des Verfahrenswertes liegt jedoch ausschließlich in der Hand des zuständigen Gerichtes.
** Die hier angegebenen Kosten stellen die hälftigen Gerichtskosten am Ende des Verfahrens dar. Sie haben nach Abschluss des Verfahrens bei Gericht die Möglichkeit, durch einen Kostenausgleichungsantrag eine Aufteilung der Gerichtskosten zu erwirken, bei welcher Ihr Ehepartner nachträglich die andere Hälfte der Gebühren tragen muss. Die entsprechende Antragstellung übernehmen wir für Sie ohne irgendwelche Zusatzkosten. Die vollständigen Gerichtskosten müssen jedoch zu Beginn des Verfahrens durch Sie bei Gericht eingezahlt werden, damit dieses überhaupt tätig wird und den Scheidungsantrag zustellt.
Lassen Sie uns Ihre Fragen beantworten!
Informieren Sie sich über allgemeine Fragen zur Internetscheidung und ihrem Ablauf – Aus erster Hand von unserem Fachanwalt für Familienrecht Andreas Jäger.
So läuft Ihre Online-Scheidung ab
01 – Scheidungsformular online ausfüllen
Zunächst füllen Sie das Scheidungsformular aus und geben alle relevanten Infos an. Darunter fallen die Angaben zur Ehe, Trennungsgründe und weitere wichtige Informationen. Ihr Vorteil? Kein umständliches Ausdrucken oder weite Wege – alles bequem von Zuhause aus!
02 – Entwurf des Scheidungsantrages erhalten
Unsere Anwälte prüfen nun Ihren Antrag und erstellen einen Entwurf. Diesen Erhalten Sie von uns per Mail, um diesen durchzusehen. Sie haben nochmal die Möglichkeit, Korrekturen oder Ergänzungen vorzunehmen, bevor Ihr Antrag offiziell wird.
03 – Einreichung des Scheidungsantrages
Wenn Sie den Entwurf freigeben, übermitteln wir diesem dem zuständigen Familiengericht. Sie können Sich nun zurücklehnen und unsere Anwälte übernehmen den weiteren Ablauf. Dadurch sparen Sie nicht nur Zeit, sondern minimieren den bürokratischen Aufwand!
04 – Das Gericht legt den Scheidungstermin fest
Als nächstens bestimmt das Gericht einen Termin für die Scheidung. In der Regel müssen Sie persönlich erscheinen, allerdings ist der Ablauf meist kurz und formell. Die Scheidung geht mit der Bestätigung des Gerichts einher. Dies ist oftmals schneller und einfacher als über den herkömmlichen Weg.
Schnell online scheiden lassen.
Nutzen Sie unser online Scheidungsformular und reichen Sie zeitnah Ihre Scheidung ein.
Erfahrungen mit unserer Internetscheidung
Sie haben Fragen? Antworten direkt vom Fachanwalt!
Die größten Vorteile einer Online-Scheidung liegen in der Möglichkeit, Zeit und Geld im Rahmen des Scheidungsverfahrens sparen zu können. Durch eine Scheidung online entfallen persönliche Termine mit dem zuständigen Rechtsanwalt und die Kommunikation läuft fast ausschließlich digital. Das beschleunigt das Verfahren und reduziert die Kosten auf ein Minimum.
Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel drei bis sechs Monate, wobei die Zeiten variieren und vom Einzelfall sowie dem Gericht abhängig sind. Durch die digitale Abwicklung sparen Sie bereist am Anfang Zeit!
Nein! Eine Online-Scheidung ist rechtlich absolut gleichwertig mit der klassischen Scheidung. Sie wird beim zuständigen Familiengericht eingereicht und dort entschieden. Der Unterschied besteht lediglich in der bequemen Kommunikation per Internet.
Benötigt werden unter anderem die Heiratsurkunde, die Geburtsurkunde, Angaben zum Einkommen, Sparbücher usw. Wir sagen Ihnen genau, welche Unterlagen in Ihrem Einzelfall erforderlich sind!
Die Kosten richten sich nach dem sogenannten Streitwert, der vom Gericht festgelegt wird. Wir beantragen für Sie die Reduzierung.
Nutzen Sie gerne auch unseren Kostenrechner, um sich über anfallende Kosten zu informieren!
Natürlich! Eine Online-Scheidung ist auch mit Kindern möglich, sofern Sie sich über das Sorgerecht und den Unterhalt einig sind. Gerade dann kann der einvernehmliche Weg viel Stress ersparen. Bei Fragen unterstützen wir Sie persönlich und rechtlich seriös.
Eine Scheidung ist auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Ehepartners möglich, wenn das Trennungsjahr erfüllt ist. Online-Scheidungen eignen sich meist für einvernehmliche Fälle, bei denen beide Partner mit der Scheidung einverstanden sind und keine Streitigkeiten bestehen. Das Gericht prüft im Scheidungstermin, ob die Ehe tatsächlich zerrüttet ist, beispielsweise bei einer neuen Beziehung oder dem Ausschluss einer Versöhnung.
Das deutsche Recht schreibt zwar den sogenannten Anwaltszwang bei Scheidungsverfahren vor, sodass man sich auch online nie ohne einen Rechtsanwalt scheiden lassen kann. Allerdings ist es nicht unbedingt erforderlich, dass beide Eheleute jeweils einen Anwalt mit der Bearbeitung der Scheidung beauftragen. Bei einvernehmlichen Scheidungen ist es oft sinnvoll, mit Hilfe der Zustimmung des Ehepartners lediglich einen Anwalt zu beauftragen, um im Scheidungsverfahren die Kosten für einen weiteren Anwalt einzusparen.
Unser Tipp: Eine Online-Scheidung ist für derartige Fälle, in denen nur ein Anwalt mit der Scheidung beauftragt werden soll, bestens geeignet, um die Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt einzusparen.
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