Online-Scheidung einvernehmlich in Deutschland - Kanzlei in Wuppertal, Kosten

Keiner ist günstiger!

Die Kosten unserer Online-Scheidung

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Wie viel wird Ihre Online-Scheidung kosten?

Die Kosten für eine Scheidung sind gesetzlich geregelt. Sie setzen sich grundsätzlich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen, die sich am Streitwert des Verfahrens orientieren. Die genaue Höhe des Streitwerts wird in jedem Scheidungsverfahren individuell berechnet und richtet sich nach dem Nettoeinkommen der beiden Ehepartner. Somit ist es möglich, mit Hilfe eines Kostenrechners und ein paar wenigen Angaben schon vor der Eröffnung des Verfahrens die voraussichtlichen Kosten für die Scheidung zu ermitteln.

Ich nenne Ihnen die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung

Andreas Jäger

Andreas Jäger

Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht

jaeger@gks-rechtsanwaelte.de

0202 245 67 30

Hinweis: Den Anwaltsgebühren wird die gesetzliche Mindestgebühr zugrunde gelegt. Die Berechnung der Scheidungskosten mit diesem Kostenrechner erfolgt nach den aktuellen gesetzlichen Gebührentabellen. Der endgültige Betrag ergibt sich jedoch erst nach Streitwertfestsetzung durch das Gericht. Daher sind geringfügige Abweichungen möglich.

* Die sich hier ergebenden Kosten beruhen auf einer Absenkung des Verfahrenswertes um 25 %. Wir beantragen für Sie bereits im Scheidungsantrag diese Reduktion bei dem für Ihre Scheidung zuständigen Gericht. Das Gericht entscheidet hierüber im eigenen Ermessen. Da der Verfahrenswert die Berechnungsgrundlage für Gerichts- und Anwaltsgebühren darstellt, sinken damit die Kosten für Ihr gesamtes Scheidungsverfahren. Die letztliche Entscheidung über die tatsächliche Höhe des Verfahrenswertes liegt jedoch ausschließlich in der Hand des zuständigen Gerichtes.

** Die hier angegebenen Kosten stellen die hälftigen Gerichtskosten am Ende des Verfahrens dar. Sie haben nach Abschluss des Verfahrens bei Gericht die Möglichkeit, durch einen Kostenausgleichungsantrag eine Aufteilung der Gerichtskosten zu erwirken, bei welcher Ihr Ehepartner nachträglich die andere Hälfte der Gebühren tragen muss. Die entsprechende Antragstellung übernehmen wir für Sie ohne irgendwelche Zusatzkosten. Die vollständigen Gerichtskosten müssen jedoch zu Beginn des Verfahrens durch Sie bei Gericht eingezahlt werden, damit dieses überhaupt tätig wird und den Scheidungsantrag zustellt.

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Informieren Sie sich über allgemeine Fragen zur Internetscheidung und ihrem Ablauf – Aus erster Hand von unserem Fachanwalt für Familienrecht Andreas Jäger.

Online-Scheidung: Reduzierung des Gegenstandswertes kann Scheidungskosten senken

Wir beantragen in jedem Online-Scheidungsverfahren, welches wir bearbeiten, beim zuständigen Gericht eine Reduzierung des Streitwertes um 25%, um die Scheidungskosten für Sie so gering wie möglich zu halten. Das Amtsgericht entscheidet im Laufe des Scheidungsverfahrens über die Herabsetzung des Streitwertes dann in eigenem Ermessen.

Unser Versprechen: Keiner ist günstiger!

Unsere Fachanwälte für Familienrecht wissen durch ihre langjährige Erfahrung in Ehescheidungsverfahren genau, worauf es bei einer Scheidung ankommt, damit auf Sie nur ein Minimum an Kosten zukommt. Daher sind wir in der Lage, Ihnen eine sogenannte Tiefpreisgarantie anzubieten. Durch die gesetzlich weitestgehend festgelegte Berechnung der Scheidungskosten und die von uns in jedem Fall beantragte Streitwertreduzierung garantieren wir: Keiner führt Ihre Scheidung kostengünstiger durch!

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Schicken Sie uns eine kostenfreie Anfrage und wir erläutern Ihnen gerne alles!

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