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Online-Scheidung

Erfahrung mit Online-Scheidungen seit über 20 Jahren

Zum Scheidungsformular Häufige Fragen

Scheidung online bei internetscheidung.de

Online-Scheidungen sind seit 2004 unser Spezialgebiet. Damit gehören wir zu den erfahrensten Anbietern von Scheidungen über das Internet. Unter der Leitung unseres Rechtsanwaltes für Familienrecht Andreas Jäger schließen wir jedes Jahr bundesweit eine Vielzahl an Ehescheidungsverfahren erfolgreich ab und setzen uns dabei für unsere Auftraggeber ein.

Erfahren Sie jetzt mehr zu den zahlreichen Vorteilen einer Scheidung über das Internet: Wie lasse ich mich schnell und kostengünstig online scheiden?

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Transparent & kostengünstig

Sie zahlen nur die gesetzlich festgelegten Mindestgebühren und behalten die volle Kostenkontrolle. Niemand ist preiswerter – garantiert faire Scheidungskosten!

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Einfach & umkompliziert

Füllen Sie unser Online-Formular aus, und wir übernehmen den Rest. Ihre Scheidung wird deutschlandweit bearbeitet – ganz ohne Anwaltsbesuch.

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Schnell & verlässlich

Innerhalb von rund 48 Stunden erhalten Sie einen unverbindlichen Entwurf Ihres Scheidungsantrags. Wir sind jederzeit für Sie erreichbar und unterstützen Sie bei allen Fragen.

Schnelle, stressfreie und günstige Online-Scheidung

Vor knapp 20 Jahren begannen wir als einer der ersten Websites überhaupt, den Service anzubieten, eine Scheidung online einzureichen. Und der Erfolg gibt der Idee bis heute Recht: Mittlerweile schätzen viele die einfache und kostengünstige Möglichkeit einer Online-Scheidung. Wir können dank langjähriger Erfahrung bereits auf unzählige Online-Scheidungsverfahren zurückblicken, die wir schnell und reibungslos abwickeln konnten. Bei unserem erfahrenen Fachanwalt Andreas Jäger ist Ihre Online-Scheidung in besten Händen!

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Alle Vorteile einer Scheidung online auf einen Blick:

Keiner ist günstiger!
Nur gesetzliche Mindestkosten und volle Transparenz

Profitieren Sie von unserer Tiefpreisgarantie und informieren Sie sich vorher mit Hilfe unseres Kostenrechners, welche Gebühren im Online-Scheidungsverfahren auf Sie zukommen.

Bundesweit ohne Anwaltsbesuch
Stressfrei dank Online-Abwicklung

Ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt ist nicht notwendig. Sie erscheinen lediglich ein einziges Mal persönlich zum gerichtlichen Scheidungstermin. Wir kümmern uns um alles Weitere.

Einfache Kommunikation via E-Mail oder Telefon-Hotline
Unkompliziert und immer für Sie da

Sie haben bei uns jederzeit einen persönlichen Ansprechpartner, der für Sie da ist. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an und wir beantworten Ihre Fragen.

Ihre Daten streng vertraulich behandelt und verschlüsselt
Sicher und zuverlässig

Sicherheit geht vor! Ihre Daten werden mittels SSL-Verschlüsselung garantiert sicher übertragen und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.

19-jährige Erfahrung mit Online-Scheidungen
Schnell und professionell

Dank unserer langjährigen Erfahrung in zahlreichen Scheidungsverfahren können wir zügig und vorausschauend arbeiten und die Abläufe Ihrer Scheidung online häufig beschleunigen.

Ablauf der Internetscheidung

01 | Scheidungsformular online ausfüllen

Der erste Schritt zur Online-Scheidung ist denkbar einfach: Du füllst ein digitales Scheidungsformular aus. In diesem Formular machst du alle relevanten Angaben zu deiner Ehe, den Trennungsgründen und weiteren wichtigen Informationen. Der Vorteil? Kein umständliches Ausdrucken oder persönlicher Termin beim Anwalt – alles geschieht bequem von zu Hause aus.

02 |  Entwurf des Scheidungsantrags erhalten

Nachdem du das Formular ausgefüllt hast, wird ein Scheidungsanwalt deinen Antrag prüfen und einen Entwurf erstellen. Dieser wird dir per E-Mail zugesandt, sodass du ihn in Ruhe durchsehen kannst. Falls Korrekturen oder Ergänzungen notwendig sind, kannst du diese direkt mitteilen, bevor der Antrag offiziell eingereicht wird.

03 | Einreichung des Scheidungsantrags

Sobald du den Entwurf freigegeben hast, kümmert sich der Anwalt um die Einreichung des Scheidungsantrags beim zuständigen Familiengericht. Du musst dich um nichts weiter kümmern – der gesamte rechtliche Ablauf wird für dich übernommen. Das spart nicht nur Zeit, sondern minimiert auch den bürokratischen Aufwand.

04 | Gericht legt Scheidungstermin fest

Nach der Einreichung des Antrags bestimmt das Gericht einen Termin für die Scheidung. In der Regel musst du zu diesem Termin persönlich erscheinen, allerdings ist der Ablauf meist kurz und formell. Sobald das Gericht die Scheidung bestätigt, bist du offiziell geschieden – oft schneller und einfacher als über den herkömmlichen Weg.

Online-Scheidung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die größten Vorteile einer Online-Scheidung liegen in der Möglichkeit, Zeit und Geld im Rahmen des Scheidungsverfahrens sparen zu können. Durch eine Scheidung online entfallen persönliche Termine mit dem zuständigen Rechtsanwalt und die Kommunikation läuft fast ausschließlich digital. Das beschleunigt das Verfahren und reduziert die Kosten auf ein Minimum.

Die eigentlichen Abläufe eines Scheidungsverfahrens bei einer Scheidung online unterscheiden sich in der Sache nicht von denen einer klassischen Scheidung vor Ort beim Anwalt. Die Vorgehensweise ist gesetzlich festgelegt und bietet wenige Spielräume. Zum Beispiel ist bei jeder Scheidung erforderlich, dass man persönlich zum Scheidungstermin vor dem zuständigen Amtsgericht erscheint.

Das deutsche Recht schreibt zwar den sogenannten Anwaltszwang bei Scheidungsverfahren vor, sodass man sich auch online nie ohne einen Rechtsanwalt scheiden lassen kann. Allerdings ist es nicht unbedingt erforderlich, dass beide Eheleute jeweils einen Anwalt mit der Bearbeitung der Scheidung beauftragen. Bei einvernehmlichen Scheidungen ist es oft sinnvoll, mit Hilfe der Zustimmung des Ehepartners lediglich einen Anwalt zu beauftragen, um im Scheidungsverfahren die Kosten für einen weiteren Anwalt einzusparen.

Unser Tipp: Eine Online-Scheidung ist für derartige Fälle, in denen nur ein Anwalt mit der Scheidung beauftragt werden soll, bestens geeignet, um die Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt einzusparen.

Grundsätzlich hängt das Scheidungsverfahren nicht davon ab, dass der Ehepartner der Scheidung ausdrücklich zustimmt. Eine Ehe kann, online wie auch auf konventionellem Wege, in der Regel ohne die Zustimmung des Ehepartners geschieden werden, sofern die zentrale Voraussetzung des sogenannten Trennungsjahres erfüllt ist. Allerdings eignen sich für eine Scheidung online zumeist solche Fälle, bei denen beide Ehegatten mit der Scheidung einverstanden sind und sich nicht über die Modalitäten oder Folgen der Scheidung streiten.

Eine Scheidung ist also auch möglich, wenn nach Ablauf des Trennungsjahres nur einer der beiden Ehegatten geschieden werden möchte. Nach der Stellung des Scheidungsantrages wird das zuständige Amtsgericht im Rahmen eines Scheidungstermins prüfen, ob die Ehe tatsächlich „zerrüttet“ ist. Eine „Zerrüttung“ der Ehe wird beispielsweise angenommen, wenn ein Ehegatte eine dauerhafte Beziehung mit einer neuen Person eingegangen ist oder die Ehepartner im Streit zueinander stehen. Generell reicht es für die Annahme der „Zerrüttung“ allerdings aus, wenn einer der Eheleute die Fortsetzung der Ehe definitiv nicht mehr wünscht und eine Versöhnung ausschließt.

Die Kosten für Rechtsanwalt und Gericht in einem Scheidungsverfahren bemessen sich nach der Höhe des Gegenstandswertes und sind in Deutschland grundsätzlich gesetzlich einheitlich festgelegt. Der Gegenstandswert wiederum richtet sich hauptsächlich nach dem Einkommen der beiden Eheleute. Auch das Vermögen beider Ehegatten kann sich auf die Scheidungskosten auswirken. Obwohl der Kostenanfall bei einer Scheidung größtenteils gesetzlich reglementiert ist, lassen sich die Kosten für eine Scheidung online reduzieren. Neben dem Entfall von Vor-Ort-Terminen beim Anwalt und sämtlichen Gebühren für Postversand o.ä. durch die elektronische Kommunikation bei einer Online-Scheidung beantragen wir in jedem Verfahren zeitgleich mit dem Scheidungsantrag die Reduktion des Gegenstandswertes um 25% beim zuständigen Gericht. Das Gericht entscheidet dann über den Reduktionsantrag nach eigenem Ermessen.

Keiner ist günstiger! Wir bieten Ihnen bei internetscheidung.de eine Tiefpreisgarantie an und unternehmen alles, damit Ihr Scheidungsverfahren so günstig wie möglich durchgeführt wird. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass dasselbe Verfahren günstiger hätte durchgeführt werden können, erstatten wir Ihnen die in Rede stehende Differenz.

Sobald uns alle notwendigen Unterlagen vorliegen, reichen wir Ihren Scheidungsantrag innerhalb kürzester Zeit beim zuständigen Amtsgericht ein. Das Gericht prüft daraufhin den Antrag und bestimmt einen Scheidungstermin, zu dem Sie und Ihr Ehepartner erscheinen müssen. Im Optimalfall dauert eine Scheidung damit in etwa 4-6 Wochen.

Häufig muss vor dem eigentlichen Scheidungstermin bei Gericht allerdings noch der sogenannte Versorgungsausgleich erfolgen, bei welchem die Rentenansprüche der Eheleute verglichen und aufgeteilt werden. Die Ermittlung der Rentenansprüche durch den jeweiligen Rententräger verzögert das Scheidungsverfahren oft um mehrere Monate. In den meisten Fällen dauert ein Scheidungsverfahren damit zwischen 4 und 6 Monaten.

In einzelnen Fällen gibt es die Möglichkeit, das Verfahren zum Versorgungsausgleich vom eigentlichen Scheidungsverfahren bei Gericht abzutrennen, um das Scheidungsverfahren zu beschleunigen. Besteht die Ehe nicht länger als 3 Jahre, ist ein Versorgungsausgleich generell nicht notwendig und wird nur auf Antrag durchgeführt. Es ist außerdem möglich, mit beidseitiger Zustimmung ausdrücklich auf einen Versorgungsausgleich zu verzichten. Allerdings ist ein solcher Verzicht nicht immer wirksam und wird von den Gerichten in jedem Einzelfall geprüft. Wir tun bei internetscheidung.de alles dafür, dass Ihre Scheidung so schnell und einfach wie möglich abgewickelt wird.

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Erfahrungen mit Online-Scheidungen bei uns
Hier können Sie Erfahrungsberichte zu Online-Scheidungsverfahren lesen, die wir betreut haben.

Erfahrungen mit unserer Internetscheidung

Herr B. aus Herdecke
"Vielen Dank für Ihre freundliche und strukturierte Begleitung durch das Scheidungsverfahren..."
Frau L. aus Berlin
"Ich möchte Ihnen allen, die mein Scheidungsverfahren bearbeitet haben, sehr herzlich danken..."
Herr L. aus Wuppertal
"Meine Entscheidung für die Internetscheidung war ganz einfach: kein Terminstress für den ersten..."

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Rechtsanwalt Andreas Jäger – Fachanwalt für Familienrecht