Informationen zum Umgang und zur Veröffentlichung von Bewertungen auf unserer Seite

Wer kann uns bewerten?

Jedermann, der uns über internetscheidung.de mit der Durchführung eines Scheidungsverfahren beauftragt hat, kann uns im Anschluss daran einen Erfahrungsbericht hinterlassen, indem er diesen mit dem Betreff "Bewertung Internetscheidung" an info@gks-rechtsanwaelte.de sendet. Insofern ist es zur jeweiligen Mandatszuordnung notwedig, dass die abgegebene Bewertung zumindest den vollständigen Namen des Bewertenden enthält.

Wie veröffentlichen wir Bewertungen?

Im Anschluss an eine inhaltliche Prüfung nach den unten genannten Maßstäben veröffentlichen wir Erfahrungsberichte von Personen, die uns nachweislich beauftragt haben. Nicht relevant ist dabei, ob eine etwaige Bewertung durchweg positiv ausfällt oder Verbesserungsvorschläge enthält. Auch kritische Erfahrungsberichte veröffentlichen wir - und nutzen diese, um unseren Service langfristig zu verbessern.

Welche inhaltlichen Anforderungen muss eine Bewertung erfüllen, damit wir diese veröffentlichen?

Wir überprüfen jede eingehende Bewertung manuell. Hierbei setzen wir ein besonderes Augenmerk darauf, dass der Wortlaut einer Bewertung nicht beleidigend oder diskriminierend ist. Des Weiteren darf eine Bewertung aufgrund der datenschutzrechtlichen Vorgaben keinerlei personenbezogenen Daten wie beispielsweise Namen oder Adressen enthalten. Auch auf logische Widersprüche oder anderweitige Auffälligkeiten, die darauf hinweisen, dass die Rezension nicht von einem Menschen verfasst wurde, werden die bei uns eingehenden Bewertungen untersucht.

Bei der inhaltlichen Überprüfung bleibt selbstverständlich unberücksichtigt, ob die Bewertung unserer angebotenen Leistung positiv oder negativ ausfällt und wie uns ein Mandant im Einzelnen bewertet. Wir veröffentlichen alle Erfahrungsberichte, die den hier genannten Prüfkriterien nicht widersprechen.

Wie verfahren wir mit Bewertungen, die im Rahmen unserer inhaltlichen Überprüfung Auffälligkeiten zeigen?

Bewertungen, bei welchen wir aus genannten Gründen Zweifel an der Authentizität haben, werden zunächst nicht veröffentlicht. In diesen Fällen wird vor einer etwaigen Veröffentlichung eine detaillierte Einzelfallprüfung durchgeführt, bei welcher wir zur Klärung der Angelegenheit mit dem Bewertenden nach Möglichkeit in persönlichen Kontakt treten.

Wie überprüfen wir Bewertungen auf ihre Echtheit?

Da wir nur Bewertungen von Personen, die uns auch tatsächlich beauftragt haben, veröffentlichen und die o.g. Prüfverfahren für Bewertungen in jedem Einzelfall durchführen, können wir unechte Bewertungen weitestgehend ausschließen.

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