Scheidung online bei internetscheidung.de: Erfahrung mit Online-Scheidungen seit über 20 Jahren

Online-Scheidungen sind seit 2004 unser Spezialgebiet. Damit gehören wir zu den erfahrensten Anbietern von Scheidungen über das Internet. Unter der Leitung unseres Rechtsanwaltes für Familienrecht Andreas Jäger schließen wir jedes Jahr bundesweit eine Vielzahl an Ehescheidungsverfahren erfolgreich ab und setzen uns dabei für unsere Auftraggeber ein.

Erfahren Sie jetzt mehr zu den zahlreichen Vorteilen einer Scheidung über das Internet: Wie lasse ich mich schnell und kostengünstig online scheiden?

Transparent & Günstig

Sie zahlen garantiert nur die gesetzlichen Mindestgebühren für Ihre Scheidung und haben stets die volle Kostenkontrolle: Keiner ist günstiger!

Einfach & Stressfrei

Lehnen Sie sich zurück - nach der Übermitt- lung des Formulars kümmern wir uns um Ihre Scheidung! Wir sind bundesweit tätig und ein Anwaltsbesuch ist nicht notwendig.

Schnell & Zuverlässig

Erhalten Sie binnen 48 Stunden einen unverbindlichen Entwurf Ihres Scheidungsantrags. Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da!

Ihr Partner bei Ehescheidungen: Schnelle, stressfreie und günstige Online-Scheidung - wir machen es möglich seit 2004!

Vor knapp 20 Jahren begannen wir als einer der ersten Websites überhaupt, den Service anzubieten, eine Scheidung online einzureichen. Und der Erfolg gibt der Idee bis heute Recht: Mittlerweile schätzen viele die einfache und kostengünstige Möglichkeit einer Online-Scheidung. Wir können dank langjähriger Erfahrung bereits auf unzählige Online-Scheidungsverfahren zurückblicken, die wir schnell und reibungslos abwickeln konnten. Bei uns ist Ihre Online-Scheidung in besten Händen!

Alle Vorteile einer Scheidung online auf einen Blick:

  • Nur gesetzliche Mindestkosten und volle Transparenz: Keiner ist günstiger!
    Profitieren Sie von unserer Tiefpreisgarantie und informieren Sie sich vorher mit Hilfe unseres Kostenrechners, welche Gebühren im Online-Scheidungsverfahren auf Sie zukommen.

  • Stressfrei dank Online-Abwicklung: Bundesweit ohne Anwaltsbesuch
    Ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt ist nicht notwendig. Sie erscheinen lediglich ein einziges Mal persönlich zum gerichtlichen Scheidungstermin. Wir kümmern uns um alles Weitere.

  • Unkompliziert und immer für Sie da: Einfache Kommunikation via E-Mail oder Telefon-Hotline
    Sie haben bei uns jederzeit einen persönlichen Ansprechpartner, der für Sie da ist. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an und wir beantworten Ihre Fragen.

  • Sicher und zuverlässig: Ihre Daten streng vertraulich behandelt und verschlüsselt
    Sicherheit geht vor! Ihre Daten werden mittels SSL-Verschlüsselung garantiert sicher übertragen und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.

  • Schnell und professionell: 19-jährige Erfahrung mit Online-Scheidungen
    Dank unserer langjährigen Erfahrung in zahlreichen Scheidungsverfahren können wir zügig und vorausschauend arbeiten und die Abläufe Ihrer Scheidung online häufig beschleunigen.

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Infos zur Scheidung online: Was ist eine Online-Scheidung und wie läuft sie ab?

Was ist eine Online-Scheidung?

Bei einer Scheidung über das Internet entfallen teure Anwaltsbesuche, lästige Gesprächstermine und lange Kommunikationswege. Im direkten Vergleich mit einem klassischen Scheidungsverfahren sparen Sie somit Zeit und vor allem Geld! Sie beauftragen online einen Anwalt mit der Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens, teilen diesem alle relevanten Daten für die Scheidung mit und dieser kümmert sich um den Rest - völlig unkompliziert und stressfrei.

Ein Termin beim Anwalt ist nicht notwendig, jedoch jederzeit möglich. Im Verlauf des Scheidungsverfahrens müssen Sie und Ihr Ehegatte lediglich einmal persönlich beim zuständigen Amtsgericht zum Scheidungstermin erscheinen.

Wie läuft eine Scheidung online ab?

Sie füllen zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei einen ersten Entwurf des Scheidungsantrages aus und übermitteln uns erste Informationen. Anschließend senden wir Ihnen den Antrag mit einer detaillierten Kostenprognose zu und fordern ggf. noch weitere Unterlagen an. Wenn Sie sich dann dazu entscheiden, uns mit Ihrer Scheidung zu beauftragen, schicken Sie uns die Unterlagen einfach unterschrieben zurück. Fertig! Um das weitere Scheidungsverfahren und die gerichtliche Korrespondenz kümmern wir uns, Sie müssen nichts weiter tun. Im Folgenden erhalten Sie alle relevanten Informationen von uns via E-Mail und das zuständige Amtsgericht informiert Sie und Ihren Ehegatten letztlich über den anstehenden Scheidungstermin.

Scheidung online: Überblick des schnellen und stressfreien Ablaufs

Profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen einer Online-Scheidung: Füllen Sie jetzt innerhalb weniger Minuten das unverbindliche Scheidungsformular aus und wir schicken Ihnen Ihren individuellen Scheidungsantrag zeitnah im Entwurf zu! Sie haben Fragen? Kein Problem - wir sind jederzeit für Sie da!

Welche Voraussetzungen müssen für eine Online-Scheidung erfüllt sein?

Voraussetzung für eine Scheidung - ob online oder auf klassischem Wege - ist lediglich die Einhaltung des sogenannten Trennungsjahres. Eine Ehe kann erst dann vor einem Gericht geschieden werden, wenn die Ehepartner seit 12 Monaten getrennt leben. Das Trennungsjahr muss im Zeitpunkt des gerichtlichen Scheidungstermins abgelaufen sein - somit kann der Antrag zur Scheidung unter Umständen schon 10 Monaten nach der Trennung vom beauftragten Rechtsanwalt eingereicht werden. In seltenen Ausnahmefällen kann auf die Einhaltung des Trennungsjahres auch verzichtet werden.

Eine Online-Scheidung eignet sich besonders für einvernehmliche und unstreitige Scheidungsverfahren, bei denen sich die Ehepartner beispielsweise hinsichtlich etwaiger sorgerechtlicher Fragestellungen oder Unterhaltszahlungen bereits geeinigt haben. Die Klärung komplexer Rechtsfragen im Scheidungsprozess erfordert oft nach wie vor ein persönliches Gespräch beim Scheidungsanwalt. Sind sich die Eheleute über die Folgen der Trennung dagegen einig, ist eine Online-Scheidung eine sinnvolle Option, um unnötige Kosten zu vermeiden und wertvolle Zeit zu sparen.

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Online-Scheidung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Welche Vorteile hat eine Scheidung, die online eingereicht wird?

Die größten Vorteile einer Online-Scheidung liegen in der Möglichkeit, Zeit und Geld im Rahmen des Scheidungsverfahrens sparen zu können. Durch eine Scheidung online entfallen persönliche Termine mit dem zuständigen Rechtsanwalt und die Kommunikation läuft fast ausschließlich digital. Das beschleunigt das Verfahren und reduziert die Kosten auf ein Minimum.

Die eigentlichen Abläufe eines Scheidungsverfahrens bei einer Scheidung online unterscheiden sich in der Sache nicht von denen einer klassischen Scheidung vor Ort beim Anwalt. Die Vorgehensweise ist gesetzlich festgelegt und bietet wenige Spielräume. Zum Beispiel ist bei jeder Scheidung erforderlich, dass man persönlich zum Scheidungstermin vor dem zuständigen Amtsgericht erscheint.

Ist eine Online-Scheidung ohne oder mit nur einem Rechtsanwalt möglich?

Das deutsche Recht schreibt zwar den sogenannten Anwaltszwang bei Scheidungsverfahren vor, sodass man sich auch online nie ohne einen Rechtsanwalt scheiden lassen kann. Allerdings ist es nicht unbedingt erforderlich, dass beide Eheleute jeweils einen Anwalt mit der Bearbeitung der Scheidung beauftragen. Bei einvernehmlichen Scheidungen ist es oft sinnvoll, mit Hilfe der Zustimmung des Ehepartners lediglich einen Anwalt zu beauftragen, um im Scheidungsverfahren die Kosten für einen weiteren Anwalt einzusparen.

Unser Tipp: Eine Online-Scheidung ist für derartige Fälle, in denen nur ein Anwalt mit der Scheidung beauftragt werden soll, bestens geeignet, um die Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt einzusparen.

Muss mein Ex-Partner der Online-Scheidung zustimmen?

Grundsätzlich hängt das Scheidungsverfahren nicht davon ab, dass der Ehepartner der Scheidung ausdrücklich zustimmt. Eine Ehe kann, online wie auch auf konventionellem Wege, in der Regel ohne die Zustimmung des Ehepartners geschieden werden, sofern die zentrale Voraussetzung des sogenannten Trennungsjahres erfüllt ist. Allerdings eignen sich für eine Scheidung online zumeist solche Fälle, bei denen beide Ehegatten mit der Scheidung einverstanden sind und sich nicht über die Modalitäten oder Folgen der Scheidung streiten.

Eine Scheidung ist also auch möglich, wenn nach Ablauf des Trennungsjahres nur einer der beiden Ehegatten geschieden werden möchte. Nach der Stellung des Scheidungsantrages wird das zuständige Amtsgericht im Rahmen eines Scheidungstermins prüfen, ob die Ehe tatsächlich "zerrüttet" ist. Eine „Zerrüttung“ der Ehe wird beispielsweise angenommen, wenn ein Ehegatte eine dauerhafte Beziehung mit einer neuen Person eingegangen ist oder die Ehepartner im Streit zueinander stehen. Generell reicht es für die Annahme der „Zerrüttung“ allerdings aus, wenn einer der Eheleute die Fortsetzung der Ehe definitiv nicht mehr wünscht und eine Versöhnung ausschließt.

Wie hoch sind die Kosten bei einer Online-Scheidung und wie kann ich im Scheidungsverfahren Geld sparen?

Die Kosten für Rechtsanwalt und Gericht in einem Scheidungsverfahren bemessen sich nach der Höhe des Gegenstandswertes und sind in Deutschland grundsätzlich gesetzlich einheitlich festgelegt. Der Gegenstandswert wiederum richtet sich hauptsächlich nach dem Einkommen der beiden Eheleute. Auch das Vermögen beider Ehegatten kann sich auf die Scheidungskosten auswirken. Obwohl der Kostenanfall bei einer Scheidung größtenteils gesetzlich reglementiert ist, lassen sich die Kosten für eine Scheidung online reduzieren. Neben dem Entfall von Vor-Ort-Terminen beim Anwalt und sämtlichen Gebühren für Postversand o.ä. durch die elektronische Kommunikation bei einer Online-Scheidung beantragen wir in jedem Verfahren zeitgleich mit dem Scheidungsantrag die Reduktion des Gegenstandswertes um 25% beim zuständigen Gericht. Das Gericht entscheidet dann über den Reduktionsantrag nach eigenem Ermessen.

Keiner ist günstiger: Wir bieten Ihnen bei internetscheidung.de eine Tiefpreisgarantie an und unternehmen alles, damit Ihr Scheidungsverfahren so günstig wie möglich durchgeführt wird. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass dasselbe Verfahren günstiger hätte durchgeführt werden können, erstatten wir Ihnen die in Rede stehende Differenz.

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Die Dauer eines Scheidungsverfahrens

Sobald uns alle notwendigen Unterlagen vorliegen, reichen wir Ihren Scheidungsantrag innerhalb kürzester Zeit beim zuständigen Amtsgericht ein. Das Gericht prüft daraufhin den Antrag und bestimmt einen Scheidungstermin, zu dem Sie und Ihr Ehepartner erscheinen müssen. Im Optimalfall dauert eine Scheidung damit in etwa 4-6 Wochen.

Häufig muss vor dem eigentlichen Scheidungstermin bei Gericht allerdings noch der sogenannte Versorgungsausgleich erfolgen, bei welchem die Rentenansprüche der Eheleute verglichen und aufgeteilt werden. Die Ermittlung der Rentenansprüche durch den jeweiligen Rententräger verzögert das Scheidungsverfahren oft um mehrere Monate. In den meisten Fällen dauert ein Scheidungsverfahren damit zwischen 4 und 6 Monaten.

In einzelnen Fällen gibt es die Möglichkeit, das Verfahren zum Versorgungsausgleich vom eigentlichen Scheidungsverfahren bei Gericht abzutrennen, um das Scheidungsverfahren zu beschleunigen. Besteht die Ehe nicht länger als 3 Jahre, ist ein Versorgungsausgleich generell nicht notwendig und wird nur auf Antrag durchgeführt. Es ist außerdem möglich, mit beidseitiger Zustimmung ausdrücklich auf einen Versorgungsausgleich zu verzichten. Allerdings ist ein solcher Verzicht nicht immer wirksam und wird von den Gerichten in jedem Einzelfall geprüft. Wir tun bei internetscheidung.de alles dafür, dass Ihre Scheidung so schnell und einfach wie möglich abgewickelt wird.

Weitere Infos
zu den Erfahrungsberichten

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht bei internetscheidung.de:

Unser Fachanwalt für Familienrecht Andreas Jäger ist aufgrund seiner über 20-jährigen Erfahrung in Ehescheidungsverfahren Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Online-Scheidungen geht. Als Scheidungsexperte betreut Herr Rechtsanwalt Jäger alle bei uns eingehenden Scheidungsanträge und berät Sie bei Bedarf auch in weiteren familienrechtlichen Fragestellungen, welche sich in der Folge einer Scheidung ergeben können. Auch wenn eine Online-Scheidung in Ihrem Fall ausnahmsweise nicht sinnvoll ist, wendet sich unser Team mit einem Vorschlag für die weitere Vorgehensweise bei Ihnen. Keine Sorge: Bis zur ausdrücklichen Beauftragung entstehen für Sie auch in diesem Fall keinerlei Kosten.

Überzeugt? Kontaktieren Sie uns einfach und unverbindlich - wir sind bundesweit für Sie da und beantworten sämtliche Fragen zu Ihrem individuellen (Online-)Scheidungsverfahren.

Andreas Jäger

Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht

0202 245 67 30

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Der erste Schritt zu Ihrer Online-Scheidung: Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und übermitteln Sie uns einige Informationen zur Ihrer Person und wir senden Ihnen Ihren persönlichen Scheidungsantrag im Entwurf zu. Unser Service: Sie entscheiden erst danach, ob Sie uns mit Ihrer Scheidung beauftragen wollen.

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