Voraussetzungen der Online-Scheidung
Die Voraussetzungen für eine Online-Scheidung per Internet sind denkbar einfach. Sie müssen zunächst natürlich wirksam verheiratet sein und eine Heratsurkunde vorweisen können. Für die Scheidung selbst muss das sog. Trennungsjahr abgelaufen sein. In diesem Leben die Eheleute mindestens ein Jahr dauerhaft getrennt voneinander. Vor Ablauf des Trennungsjahres wäre ein Ehescheidungsantrag unzulässig.
Ausnahme: Eine Scheidungs kann auch vor Ablauf des Trennungsjahres möglich sein. Das kommt im Falle der Unzumutbarkeit der Ehefortführung in Betracht. Diese kann sich beispielsweise aus
- Misshandlungen in der Ehe,
- bereits neuen Partnern oder
- Schwangerschaften
ergeben. Sollten Sie diesbezüglichen Fragen oder ein Anliegen haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Hinweis: Es ist nicht notwendig, dass der andere Ehegatte der Online-Scheidung zustimmt. Das Scheidungsverfahren ist davon unabhängig und kann auch gegen den Willen des Ehepartners durchgeführt werden.
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Ablauf der Online-Scheidung
Auch der Ablauf der Online-Scheidung ist ähnlich simpel wie dessen Voraussetzungen. Die nachfolgende Timeline soll Ihnen ein Bild des Verfahren geben – ganz ohne Papierkram und Bürokratie!
01 – Scheidungsformular online ausfüllen
Zunächst füllen Sie das Scheidungsformular aus und geben alle relevanten Infos an. Darunter fallen die Angaben zur Ehe, Trennungsgründe und weitere wichtige Informationen. Ihr Vorteil? Kein umständliches Ausdrucken oder weite Wege – alles bequem von Zuhause aus!
02 – Entwurf des Scheidungsantrages erhalten
Unsere Anwälte prüfen nun Ihren Antrag und erstellen einen Entwurf. Diesen Erhalten Sie von uns per Mail, um diesen durchzusehen. Sie haben nochmal die Möglichkeit, Korrekturen oder Ergänzungen vorzunehmen, bevor Ihr Antrag offiziell wird.
03 – Einreichung des Scheidungsantrages
Wenn Sie den Entwurf freigeben, übermitteln wir diesem dem zuständigen Familiengericht. Sie können Sich nun zurücklehnen und unsere Anwälte übernehmen den weiteren Ablauf. Dadurch sparen Sie nicht nur Zeit, sondern minimieren den bürokratischen Aufwand!
04 – Das Gericht legt den Scheidungstermin fest
Als nächstens bestimmt das Gericht einen Termin für die Scheidung. In der Regel müssen Sie persönlich erscheinen, allerdings ist der Ablauf meist kurz und formell. Die Scheidung geht mit der Bestätigung des Gerichts einher. Dies ist oftmals schneller und einfacher als über den herkömmlichen Weg.
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