Voraussetzungen für die Scheidung

Die einzige Voraussetzung: der Ablauf des Trennungsjahres

Einzig das sogenannte Trennungsjahr muss für eine Scheidung abgelaufen sein. Die Eheleute müssen dafür mindestens ein Jahr dauerhaft voneinander getrennt gelebt haben. Vorher wäre ein Ehescheidungsantrag unzulässig.

Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist in Ausnahmefällen nur möglich, wenn die Fortführung der Ehe für einen der Ehegatten unzumutbar wäre. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Misshandlung in der Ehe stattgefunden hat, ein Ehegatte sich schon in einer neuen und festen Beziehung befindet oder die Frau von einem anderen Mann schwanger ist.

Es ist nicht notwendig, dass der andere Ehegatte mit der Scheidung einverstanden ist. Das Scheidungsverfahren ist davon nicht abhängig und kann auch gegen den Willen des Ehepartners durchgeführt werden.

Unsere Website verwendet Cookies und Services von Dittanbietern, um die Website und deren Inhalte zu verbessern und unseren Nutzern den bestmöglichen Service bieten zu können. Indem Sie auf 'Akzeptieren' klicken, willigen Sie in die Verwendung von Cookies und des Webanalysetools Google Analytics ein. Ihre Einwilligung ist freiwillig und Sie können diese jederzeit widerrufen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Hotline